Baugrundstücke
Nütschau
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Travenbrück hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 beschlossen, für das Gebiet „Ortsteil Nütschau, „nördlich der Schloßstraße und des Klosters Nütschau, östlich des Grundstücks Schloßstraße 23 sowie westlich des Wiesenwegs“ den Bebauungsplan Nr. 13 aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Jugendhauses für das Kloster Nütschau zu schaffen.
Aus diesem Bebauungsplan entstehen jedoch keine Baugrundstücke, die von der Gemeinde verkauft werden.
Sühlen
Im Ortsteil Sühlen entsteht im Bereich östlich der Bebauung an der Sühlener Straße und südlich der Bebauung am Hökerweg in 2021 das Baugebiet „Alte Schmiede“ mit 18 Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und einem Mehrfamilienhaus. Die Erschließungsarbeiten sowie die Übergabe der Baugrundstücke an die neuen Eigentümer sind abgeschlossen.
Tralau

Die Gemeindevertretung Travenbrück hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 den Bebauungsplan 12 im Ortsteil Tralau für das Gebiet „südlich der Oldesloer Straße, östlich der Schulstraße und zwischen Friedhof und Sportplatz / Kita“ beschlossen.
Es erfolgt die Ausweisung eines Baugebietes mit 19 Baugrundstücken für Einfamilienhäuser, wobei nur 14 Baugrundstücke von der Gemeinde veräußert werden. Die Grundstücksgröße liegt bei 550 bis 750 m². Bis Ende 2022 findet die Erschließung statt, so dass der Bau der Häuser ab dem Frühjahr 2023 erfolgen kann.
Der Verkauf der Baugrundstücke ist für 2023 vorgesehen. Die Kaufpreise für Grundstücke betragen 280,00 EUR/m². Der Verkauf erfolgt provisionsfrei sowie ohne Architekten-, Haus- und Finanzierungsbindung!
Gern können Sie sich in unsere Nachrückerliste aufnehmen lassen. (Link zu Amt Bad Oldesloe-Land – Bewerbung Baugebiet (amt-bad-oldesloe-land.de)
Vinzier
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Travenbrück hat in ihrer Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, im Ortsteil Vinzier, Ortsausgang Richtung Bad Oldesloe, nördlich der Hauptstraße (K 66), südlich der Straße Zum Schlagen den Bebauungsplan Nr. 11 aufzustellen. Aus diesem Bebauungsplan entstehen jedoch keine Baugrundstücke, die von der Gemeinde verkauft werden.